Reisenebenkosten in der Reisekostenabrechnung

Wenn Sie auf Geschäftsreise gehen sind verschiedene Kosten abseits von Hotel und Flug denkbar. Das können zum Beispiel Telefongespräche die über das Hotel abgerechnet werden sien oder die Kosten für die Tiefgarage. Diese Kosten bezeichnet man als Reisenebenkosten und sie werden getrennt von Fahrtkosten und ûbernachtungskosten abgerechnet. Vorraussetzung für die Absetzung ist ein gültiger Beleg bzw. eine Quittung.

Um Quittungsverlust zu vermeiden, bietet es sich an die Quittungen digital aufzubewahren. Am Besten Sie machen direkt ein Foto von der Quittung und laden sie in eine Reisekostenabrechnungsapp » hoch.

Nicht als Reisenebenkosten können Ausgaben abrechnet werden, die dem Arbeitnehmer zur freizeitlichen Beschäftigungen entstehen (z.B. Museumsbesuche, Cafébesuche oder Stadtrundfahrten) sowie Gebühren für Pay-TV oder private Telefongespräche mit dem Hoteltelefon. Auch Reisemmaterialien wie Koffer gelten nicht als Reisenebenkosten. Sie lassen sich jedoch in manchen Fällen als Arbeitsmittel mit erhöhtem Verschleiß von der Steuer absetzen (Werbungskosten).