Übernachtungskosten

Übernachtungskosten sind sämtliche Kosten, die bei der Übernachtung zu Geschäftszwecken anfallen. Dies können Hotelkosten, Kosten für eine Ferienwohnung oder Zweitwohnung oder ähnliches sein. Die Übernachtungskosten können in Ihrer tatsächlichen Höhe abgerechnet werden. Wichtig ist hierbei jedoch eine Trennung von Übernachtung und Frühstück auf der Rechnung. Ist dies nicht der Fall und Frühstück und Übernachtung werden in einem abgerechnet, muss der Gesamtbetrag der Verpflegungspauschale um 20% anteilig gekürzt werden. Die Verpflegungspauschale beträgt innerhab Deutschlands 24 Euro für 24 Stunden und kann im Ausland höher ausfallen.

Sofern die Übernachtungskosten widerholt an der selben Tätigkeitsstelle im Ausland anfallen, können Sie nur maximal 48 Monate lnang uneingeschränkt (also in Ihrer tatsächlichen Höhe) abgerechnet werden. Danach gilt eine monatliche Grenze von 1.000 Euro.

Reisenebenkosten: Nebenkosten die bei einer Übernachtung anfallen, wie z.B. Parkgebühren, Telefon oder Minibar zählen nicht zu den Reisekosten, sondern sind Teil der sognenannten Reisenebenkosten.

Verpflegungsmehraufwand bei Frühstück

Schließt die Hotelrechnung das Frühstück ein und lässt sich der Kostenanteil des Frühstücks nicht feststellen, ist der Gesamtbetrag bei einer Übernachtung im Inland um 4,80 EUR (20 % von 24 EUR, dem 24-Stunden-Pauschbetrag) und bei einer Übernachtung im Ausland um 20 % des dort gültigen 24-Stunden-Pauschbetrags für Verpflegungsmehraufwand zu kürzen.

Direktlink zur Übersicht der Pauschalbeträge

Bitte beachten Sie: Pauschalbeträge für Übernachtungskosten sind ausschließlich in den Fällen der Arbeitgebererstattung anwendbar (R 9.7 Absatz 3 und R 9.11 Absatz 10 Satz 7 Nummer 3 LStR). Für den Werbungskostenabzug des reisenden Unternehmers sind nur die tatsächlichen Übernachtungskosten maßgebend (R 9.7 Absatz 2 und R 9.11 Absatz 8 LStR).

Es bietet sich für eine vereinfachte Übersicht der Pauschalbeträge und Übernachtungskosten für Ihre Reisekostenabrechnung an, eine App zu benutzen. Probieren Sie eine App zur Reisekostenabrechnung aus.